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   VG Berlin, 25.04.2012 - 1 K 249.10   

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VG Berlin, 25.04.2012 - 1 K 249.10 (https://dejure.org/2012,11776)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.04.2012 - 1 K 249.10 (https://dejure.org/2012,11776)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. April 2012 - 1 K 249.10 (https://dejure.org/2012,11776)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur

    Auszug aus VG Berlin, 25.04.2012 - 1 K 249.10
    Es entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung, dass eine Informationspflicht der einen gegenüber der anderen Partei nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nur hinsichtlich solcher Umstände bestehen kann, die nur der einen Partei bekannt sind oder bekannt sein müssen und von denen diese weiß oder wissen muss, dass sie für die andere Partei von wesentlicher Bedeutung sind (so für den Fall vorvertraglicher Schadensersatzansprüche BGH, Urteil v. 13.06.2007 - VIII ZR 236/06, NJW 2007, 3057, 3059 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.11.2007 - 9 B 36.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; Rechtsprechung oberster

    Auszug aus VG Berlin, 25.04.2012 - 1 K 249.10
    Dabei handelt es sich um ein aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. BVerwG, Beschluss v. 16.11.2007 - 9 B 36/07, NVwZ 2008, 212, 213 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08

    Sanierungsverpflichtung; in Aktenvermerk festgehaltene Absprache;

    Auszug aus VG Berlin, 25.04.2012 - 1 K 249.10
    Ob ein Rechtsbindungswille der Beteiligten vorliegt oder nicht, ist nach den Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (vgl. VG Stuttgart, Urteil v. 30.09.2010 - 2 K 3353/08, BeckRS 2010, 55573).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2011 - 2 S 654/11

    Bestandskraft eines Bescheids über Wasserversorgungsbeitrag auch hinsichtlich

    Auszug aus VG Berlin, 25.04.2012 - 1 K 249.10
    Denn auch ein bestandskräftiger Verwaltungsakt kann Rechtsgrund im Sinne des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches sein (vgl. VGH Mannheim, Urteil v. 15.09.2011 - 2 S 654/11, NVwZ-RR 2012, 81).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 5.03

    Staatliche Verwaltung, Beendigung; Vermögenswert, unbekannter Eigentümer;

    Auszug aus VG Berlin, 25.04.2012 - 1 K 249.10
    Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit Urteil vom 22.04.2004 zum Aktenzeichen 7 C 5.03, dass diese zwischen Kläger und Beklagten geübte Praxis rechtswidrig sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2018 - 1 S 1468/17

    Zulässigkeit einer polizeilichen Personenkontrolle im Grenzgebiet

    132 Eine Behörde handelt nur dann im Sinne des § 6 Abs. 2 VwVG "innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse", wenn sie zuständig und auf Grund des materiellen Verwaltungsrechts berechtigt ist, von dem in Anspruch Genommenen das Tun oder Unterlassen zu verlangen, das sie erzwingt (VG Berlin, Urt. v. 19.05.2011 - 1 K 249.10 - juris; Mosbacher, a.a.O., § 6 VwVG Rn. 29; Sadler, a.a.O., § 6 VwVG Rn. 326; Drewes/Malmberg/Walter, a.a.O., § 6 VwVG Rn. 22).
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